Frage von Regina V. • 04.08.2025

Antwort ausstehend von Georg Kippels CDU
Die Familienkasse prüft bei jedem Antrag die Anspruchsgrundlagen sorgfältig. Dazu gehören Nachweise über die Elternschaft.
Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.
Als Grüne ist es uns ein großes Anliegen, dass jedes Kind die gleichen Chancen auf Teilhabe, Bildung und eine gesunde Entwicklung erhält – unabhängig vom Einkommen oder Bildungsstand der Eltern.