Antwort 21.06.2023 von Dirk Wiese SPD
Hinweisgeber müssen in der Lage sein, Verstöße gegen das EU-Recht und erhebliche Fehlverhalten von besonderem öffentlichem Interesse melden zu können.
Hinweisgeber müssen in der Lage sein, Verstöße gegen das EU-Recht und erhebliche Fehlverhalten von besonderem öffentlichem Interesse melden zu können.
Wir haben dazu eine Koalitionsvereinbarung, die immerhin den bisherigen Stand hier verbessert
Das genossenschaftliche Modell erachte ich als zukunftsweisend und freue mich, dass hier ausschließlich Ökostrom angeboten wird.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion drängen wir auf einen möglichst zeitnahen Beginn der Untersuchung.
Sehr geehrter Herr S.,
Niemand muss die Belastungen aufgrund der hohen Inflation allein schultern.