Antwort 25.07.2018 von Hartmut Ebbing FDP
Sehr geehrte Frau Werner,
Sehr geehrte Frau Werner,
(...) Oktober 2017. Die Änderung des § 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dahingehend, dass nicht mehr das an Jahren älteste Mitglied die konstituierende Sitzung des Bundestages führt, sondern das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied ist sachgerecht. Nur so kann die für die konstituierende Sitzung nötige Parlamentserfahrung gewährleistet werden. (...)
Zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage, Frau S..
Lieber Clemens,