Antwort 02.05.2014 von Susanne Melior SPD
(...) Juristisch sind Wahlplakatbeschädigungen Sachbeschädigungen und werden als solche auch von den Ermittlungsbehörden behandelt. Sollte es sich um tätliche „Übergriffe an den Info-Ständen“ handeln, wie Sie es nennen, so gilt umso mehr: Diese werden, so man der Täter habhaft wird, ebenfalls geahndet. (...)