Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 19.03.2024
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In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung.
Die Beamtenversorgung – und somit das Pensionssystem - fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Nein, die AfD will genau das Gegenteil.
Ich kann nachvollziehen, dass Sie die unterschiedlichen Regelungen zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenen- und Altersrenten als ungerecht empfinden. Allerdings sollen Hinterbliebenenrenten im Unterschied zu Altersrenten gezielt diejenigen unterstützen, die nicht über ausreichendes weiteres Einkommen verfügen. Zudem fußen Hinterbliebenenrenten nicht auf eigenen Beitragszahlungen.