
 Antwort 22.09.2021 von Gregor Berneiser   dieBasis
Zunächst einmal gilt in diesem Land die Religionsfreiheit

Zunächst einmal gilt in diesem Land die Religionsfreiheit

Ja, das ist unser Standpunkt, denn dadurch würde keine Problem gelöst, sondern es würden neue geschaffen

Wenn es zu einer Zusammenführung der Altersversorgung der Beamt*innen mit der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wird das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung nicht reduziert.

Der Vergleich der beiden Systeme „Beamtenpension“ und „gesetzliche Rente“ ist grundsätzlich schwierig

as Problem besteht darin, dass es Verbeamtungen nur im öffentlichen Dienst gibt. Die Pflegeeinrichtungen sind in aller Regel nicht Teil des öffentlichen Dienstes. Allerdings finde ich ihre Privatisierung absolut falsch.

Den Wechsel zwischen (GKV) und PKV wollen wir vereinfachen – auch für Beamte.