Der Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ist allerdings ein langwieriger Prozess ist, der nicht mit einem einzelnen Gesetz abgeschlossen werden kann. Die Erwerbstätigenversicherung muss vielmehr über einen längeren Zeitraum realisiert werden, in dem für die neu miteinzubeziehenden Gruppen Übergänge gesichert werden und erworbene Anwartschaften geschützt bleiben (Vertrauensschutz) mögen.
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Für eine Erhöhung des Rundfunk Beitrags sehe ich keinen Grund.
Alle Einkünfte sind steuerbar.
Die Zurechnungszeit muss daher nicht separat beantragt werden.
Es ist nachvollziehbar, dass diejenigen, deren Rente wegen Erwerbsminderung bereits vor dem Jahr 2001 begonnen hat und die nicht von dem Zuschlag profitieren, hiervon enttäuscht sind.
Ich verweise auf meine Antwort vom 1. Juli 2024: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/wann-hat-das-bmas-endlich-eine-antwort-zur-petition-abschlagsfreie-rente-ab-60-jahren-fuer-schwerbehinderte
Ich verweise auf meine Antwort vom 1. Juli 2024: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/wann-hat-das-bmas-endlich-eine-antwort-zur-petition-abschlagsfreie-rente-ab-60-jahren-fuer-schwerbehinderte