(...) Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz schließen wir eine Gerechtigkeitslücke. (...)
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(...) Es ist natürlich verständlich, dass die Länder im Bundesrat ihre Sorge hinsichtlich der Kosten äußern, die die Kommunen durch die Entlastung von Angehörigen Pflegebedürftiger erwarten. Sie sehen es aber ganz richtig: Man darf die Kostensteigerung nicht einzeln beurteilen, sondern muss die Entlastungen der Kommunen durch vorangegangene Reformen in der Pflege berücksichtigen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz und der Berücksichtigung von Vermögen. Der Gesetzentwurf stellt allein auf das Einkommen der Betroffenen, nicht aber auf ihr Vermögen ab. (...)
(...) Zweitens werden im Rentenrecht in der Regel keine rückwirkenden Änderungen vorgenommen. Hier muss auf juristischer Ebene geklärt werden, wie so eine Änderung doch erfolgen könnte – und zwar ohne, dass dadurch die Tür auch zu negativen Änderungen für Bestandsrentner aufgemacht wird. (...)