Antwort 11.07.2023 von Moritz Körner FDP
Bei gesicherter Erkenntnis über systematische Menschenrechtsverletzungen sollte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen EU-Mitgliedsstaat eröffnet werden.
Bei gesicherter Erkenntnis über systematische Menschenrechtsverletzungen sollte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen EU-Mitgliedsstaat eröffnet werden.
Die von Ihnen geschilderten Vorgänge werden im LIBE untersucht und behandelt
Grundsätzlich werden verschiedene Berichte von unterschiedlichen Organisationen herangezogen, um diese Thematik zu beurteilen.
Ganz generell behandelt der LIBE Ausschuss regelmäßig Rechtsverletzungen durch EU-Mitgliedsstaaten im Bereich Asyl und MIgrationspolitik.