
Israelische Siedlungen im Westjordanland sind aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig ein Hindernis für den Frieden und eine Zwei-Staaten-Lösung.
Israelische Siedlungen im Westjordanland sind aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig ein Hindernis für den Frieden und eine Zwei-Staaten-Lösung.
Israel hat ein Recht auf Selbstverteidigung. Das geht mit der Verantwortung einher, selbst das Völkerrecht zu achten und die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes in Gaza sicherzustellen. Daran gibt es erhebliche Zweifel, die auch wir klar benennen müssen, wenn wir uns glaubhaft für eine Achtung des Völkerrechts einsetzen wollen.
Bei den Rüstungsexporten ist immer zu unterscheiden zwischen genehmigten und tatsächlich durchgeführten Exporten. Daher ergeben sich manchmal unterschiedliche Zahlen in den Angaben über die Exporte von Rüstungsgütern.
Das hat nicht nur logistische, sondern auch tiefgreifende diplomatische und kulturelle Implikationen und bedarf einer besonders sorgfältigen Abwägung.
Die Frage der Verlegung des Sitzes der EU-Delegation von Ramat Gan nach Jerusalem ist komplex und erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren.
EU Delegationen sollten da sitzen, wo die politische und diplomatische Arbeit geleistet wird.