Antwort 04.09.2023 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ermittlungen obliegen den Ermittlungsbehörden und der Rechtsprechung. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen.
Die Ermittlungen obliegen den Ermittlungsbehörden und der Rechtsprechung. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen.
Aus dem Bundesprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen“ können Fördermittel für die Sanierung eines Wohnhauses beantragt werden, wenn dieses beispielsweise Smart-Home Lösungen beinhalten soll. Daher empfiehlt es sich, die Erneuerung der Elektrik gemeinsam in einem größeren Sanierungsvorhaben zu realisieren.