Antwort 26.03.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr. M.
Sehr geehrter Herr. M.
Auch politisch halte ich die bestehenden Regelungen sinnvoll, da die Eheschließung ein Bekenntnis zur gegenseitigen Verantwortungsübernahme darstellt.
Der Rentenanspruch ist beim Versorgungsausgleich auf die andere Person übergegangen.
Grundsätzlich können bestehende Riester-Verträge weiter bestehen bleiben oder umgewandelt werden. Der Wechsel in das neue Vorsorgedepot soll freiwillig möglich sein und der Anbieterwechsel ist erleichtert worden.
Das aktuelle Verfahren ist durchaus sinnvoll und nachvollziehbar. "Erfolgsfaktoren" dagegen wären schwer messbar.
Sehr geehrter Herr E.,