Wie sieht die Wechselmöglichkeit von Riester zu dem von Ihnen vorgestellten Vorsorgedepot genau aus?
Wie sieht die Wechselmöglichkeit von Riester zu dem von Ihnen vorgestellten Vorsorgedepot genau aus? Muss das Kapital übertragen werden oder kann der alte Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt werden und mit dem Vorsorgedepot neu gestartet werden?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Reform der privaten Altersvorsorge.
Grundsätzlich können bestehende Riester-Verträge weiter bestehen bleiben oder umgewandelt werden. Der Wechsel in das neue Vorsorgedepot soll freiwillig möglich sein und der Anbieterwechsel ist erleichtert worden.
Das neue Altersvorsorgedepot soll zum 1. Januar 2027 starten und verschiedene Optionen bieten, bspw. Produkte ohne Garantievorgaben und Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Kapitalgarantie. Dazu wurde eine einkommensbezogene Zulagenlogik beschlossen mit Fördergrenzen bis 1.800 Euro pro Jahr.
Über konkrete, praktische Einzelheiten, bspw. wo das öffentlich verwaltete Depot angeboten werden soll, befinden wir uns allerdings noch in Verhandlungen, daher muss ich um Verständnis dafür bitten, dass ich dazu noch keine weiteren Details nennen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt

