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Jakob Blankenburg
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Frage von Geerd A. •

Die Diätenerhöhungen der MdBs übersteigen seit Jahren die der Renten. Ist das angesichts der Lage gerechtfertigt, zumal sie politischen und wirtschaftlichen Erfolg des Landes nicht berücksichtigen?

Sehr geehrter Herr Blankenburg,

die automatische Kopplung der Diäten an die Lohnentwicklung führt seit Jahren dazu, dass Abgeordnete überproportional von Einkommenssteigerungen profitiert haben während Rentner geringere Anpassungen hinnehmen müssen (auch wenn 2026 die Erhöhung in % gleich ist).

Gleichzeitig sind Gehaltssteigerungen auf vergleichbarem Einkommensniveau in der freien Wirtschaft üblicherweise an konkrete Leistungen oder Zielerreichungen gebunden. Eine solche Verknüpfung fehlt bei Diäten vollständig.

Vor dem Hintergrund einer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung, wachsender Belastungen für viele Bürger, steigende Steuerabgaben für Rentner sowie ungelöster struktureller Probleme wirkt dieser Automatismus zunehmend wie eine Selbstbedienung ohne ausreichende Rechtfertigung.

Halten Sie vor diesem Hintergrund das Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für weiterhin gerechtfertigt? Sollten Erfolgsfaktoren nicht ebenfalls berücksichtigt werden?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen zum Thema Diätenerhöhung bei Bundestagsabgeordneten!

Zu Beginn dieser Wahlperiode haben wir im Bundestag mehrheitlich mit den Fraktionen der Union, SPD und Grünen das Anpassungsverfahren weiterzuführen. Das bedeutet, dass die Diäten nach der Entwicklung der Bruttolöhne im vergangenen Jahr angepasst werden.

Bei den Renten ist das Verfahren ähnlich, aber hier geschieht das unter Einbeziehung verschiedener Faktoren nach der sogenannten Rentenanpassungsformel. Als Basis dient auch hier die Lohnentwicklung. 

Das Grundgesetz und die Rechtsprechung haben dem Bundestag auferlegt, dass die Abgeordneten selbst über die Höhe ihrer Entschädigung entscheiden müssen - diese soll angemessen sein und die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern. Die Entscheidung über die Höhe muss vor den Augen der Öffentlichkeit geschehen. Die Abgeordnetendiät ist einkommensteuerpflichtig. 

Der Automatismus des Anpassungsverfahrens wurde 2014 auf Empfehlung einer Expertenkommission eingeführt mit dem Hintergrund, ebensolche immer wiederkehrenden Debatten bei Diätenerhöhungen zu beenden bzw. die Erhöhung einem transparenten Mechanismus folgen zu lassen. 

Man kann über Alternativen nachdenken, sofern diese den oben genannten Kriterien entsprechen. Grundsätzlich halte ich das derzeitige Verfahren aber für sinnvoll, denn es ist für jede*n nachvollziehbar.

Einen “Erfolgsfaktor” in die Bestimmung der Diätenhöhe einfließen zu lassen, halte ich dagegen für zu kurz gedacht: zum einen wäre fraglich, woran man den Erfolg messen möchte. Zum anderen würde es wohl eher dazu führen, dass Politik schlussendlich nur noch auf kurzfristige Maßnahmen setzen und deren langfristige Folgen in den Hintergrund rücken würde.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Blankenburg

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