Antwort 01.02.2023 von Beatrix von Storch AfD
Berufen Sie sich auf den Beutelsbacher Konsens.
Berufen Sie sich auf den Beutelsbacher Konsens.
Straftäter müssen belangt werden. Der friedliche Teil der Klimabewegung sollte sich weiterhin in den öffentlich-rechtlichen Medien äußern können.
Protest darf & soll kreativ sein & darf auch stören, findet aber seine Grenzen, wo Menschen gefährdet werden oder die Schwelle zu Straftaten überschritten wird.
Ich fühle mich verantwortlich für das Wohl unserer Gesellschaft. Entsprechend machen wir eine zukunftsorientierte Politik, die unsere Gesellschaft zusammenhält.