Antwort 29.01.2025 von Jens Brandenburg FDP
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist kein Rechtsanspruch auf Unterbringung in einem Frauengefängnis verbunden
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist kein Rechtsanspruch auf Unterbringung in einem Frauengefängnis verbunden
Das Selbstbestimmungsgesetz ist im Ergebnis eine Gefahr für Jugendliche in einer Zeit, in der sie besonders vulnerabel sind
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz haben wir als Ampelregierung das diskriminierende Transsexuellengesetz ersetzt. Dafür haben wir Bündnis 90/Die Grünen uns schon lange eingesetzt.
Ich kämpfe für Chancengerechtigkeit, vollständige Gleichstellung bis 2030 und für mehr Schutz vor Diskriminierung und Gewalt.
Zunächst einmal möchte ich grundsätzlich vorwegschicken, dass das Selbstbestimmungsgesetz an der bestehenden Rechtslage zum Hausrecht nichts geändert hat.