Für uns steht fest, wer arbeiten kann, muss arbeiten gehen. Wer nicht arbeiten kann und aus gesundheitlichen Gründen auf die Hilfe des Sozialstaats angewiesen ist, der muss diese Unterstützung auch unbürokratisch bekommen
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Seit 2014 gab es Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Aber davon haben bisher nur Neuzugänge, also neue erwerbsgeminderte Menschen, profitiert. Jetzt erreichen wir mit der geplanten Verbesserung auch diejenigen, die bislang leer ausgingen.

Verfassungsrechtlich gibt es nur ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die Ursache der Hilfebedürftigkeit ist für die Höhe des menschenwürdigen Existenzminimums unerheblich. Deshalb sind auch keine unterschiedlichen Niveaus des menschenwürdigen Existenzminimums für unterschiedliche Personengruppen begründbar.

Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.

Seit 2014 gab es Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Aber davon haben bisher nur Neuzugänge, also neue erwerbsgeminderte Menschen, profitiert.

Es wurde zuletzt beschlossen, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten.