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Hubertus Heil
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Frage von Bernhard L. •

Meine Frage wäre, ob die Auszahlung des EM-Zuschlages bis 7,5% ab Juli 2024 nicht umsetzbar ist? Für mich ist die Deutsche Rentenversicherung "Schwaben" zuständig.

Sehr geehrter Herr Heil,
Sie haben vor kurzem eine Erklärung heraus gegeben, in der Sie mitteilten, dass es für den Fall, dass diese Neuberechnung der Rentenpunkte ab Juli 2024 nicht funktioniert, eine Überganslösung gibt. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie diese genau aussehen soll? Gilt dieses dann auch für die Deutsche Rentenversicherung "Schwaben"? Ist das dann mit der Übergangslösung sicher?
Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wenn Sie berechtigt sind, den Zuschlag zur EM-Rente zu bekommen, erhalten Sie im Auftrag ihres Rentenversicherungsträgers vom Renten Service der Deutschen Post AG eine Mitteilung über ihren Rentenzuschlag.

Der Rentenzuschlag wird regelmäßig in der Höhe ausgezahlt wie dies auch ursprünglich ab Juli 2024 vorgesehen war. Ab Dezember 2025 setzt der reguläre Zuschlag ein, der zusammen mit der Rente ausgezahlt wird.

Für Zugänge mit einem ursprünglichen Rentenbeginn vom 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent des Zahlbetrags der jeweiligen Rente am 1. Juli 2024.

Für Zugänge mit einem ursprünglichen Rentenbeginn vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent des Zahlbetrags der jeweiligen Rente am 1. Juli 2024.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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