Antwort 12.04.2022 von Hermann Junghans CDU
Ja! (siehe Begründung)
Ja! (siehe Begründung)
Aus den Zwischenlagern an den Kernkraftwerkstandorten dürfen keine Endlager werden. Die Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle darf daher nicht ins Stocken geraten.

Eine gesonderte Lagerung von AKW-Schutt, die ein kontinuierliches Nachmessen ermöglicht und die Rückholbarkeit garantiert, kann jedoch trotzdem sinnvoll sein.
Hinsichtlich unadressierter Briefkastenwerbung ist unser Ziel, dass sie nicht ungelesen im Müll landet, sondern nur noch von den Menschen empfangen wird, die sich wirklich dafür interessieren
Ich sehe für eine Umstellung des gegenwärtigen Systems der Briefkastenwerbung derzeit keinen Anlass