Antwort 17.05.2022 von Joachim Herrmann CSU
Zu betonen ist, dass das Gericht die bestehenden Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat.
Zu betonen ist, dass das Gericht die bestehenden Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat.
Bitte fragen Sie das Herrn Maaßen direkt.
Der angesprochene AfD-Abgeordnete wurde nicht zum Vorsitzenden des entsprechenden Ausschusses gewählt.