Beamt*innen bekommen in der Regel kein zusätzliches Geld für ihre Familienangehörigen. Das Alimentationsprinzip – eine der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz, verankert unter anderem in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1985 – sieht zwar vor, dass die Besoldung einen angemessenen Lebensunterhalt „für Beamte und ihre Familien" sichern soll. Faktisch hat das aber kaum Auswirkungen.
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Wie bereits veröffentlicht, ist mit den Gewerkschaften verabredet, die gegebenenfalls erforderliche Anpassung aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG in den nächsten Monaten abzuschließen und notwendige Anpassungen dem Landtag vorzulegen.
Eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten ist ein langfristiger Prozess. Bis dahin sollen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden - zum Beispiel die Anhebung der Regelaltersgrenze und Änderungen der Rentenanpassung.
Der Alterssicherungskommission sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Berufsbeamtentum bekannt.
Bezüglich Ihrer Frage verweise ich auf eine Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums, die sich mit Ihrem Anliegen befasst.
Die Beamtenversorgung ist kein Ersatzhaushalt für Renten- und Sozialkassen, sondern Teil eines verfassungsrechtlich geschützten Systems.