Antwort 30.01.2025 von Harald Ebner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Den Motor im Stand laufen zu lassen, stellt nach der StVO (§ 30 Abs. 1 StVO) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 80€ belegt.
Den Motor im Stand laufen zu lassen, stellt nach der StVO (§ 30 Abs. 1 StVO) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 80€ belegt.
Wir GRÜNE setzen und weiterhin dafür ein, dass solch teure, unnötigen Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden.
Wir setzen und für eine Beendigung der selbstzerstörerischen Sanktionen gegen Russland ein und die Nutzung vorhandener Pipelines für sichere Energie-Importe.
Ein Brandenburger AWP muss die Schutzwürdigkeit des Gebietes Fresdorfer Heide inmitten des LSG mit einem europäischen Naturschutzgebiet berücksichtigen
