(...) Die Identitätsklärung von Personen, die in Deutschland Schutz beantragen ist von zentraler Bedeutung und Grundvoraussetzung für die Prüfung des Verfahrens. Es ist daher auch eine Selbstverständlichkeit, dass der Schutzsuchende bei der Identitätsfeststellung die größtmögliche Mitwirkung zeigt. (...)
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(...) Aber nicht mit einer Abschiebung in nicht sichere Herkunftsländer! Keine Straftat rechtfertigt meiner Meinung nach eine Abschiebung in ein Land, in dem derjenige mit dem Tode bedroht ist. Wir haben ja auch bewusst in unserem Land keine Todesstrafe. (...)
(...) Gleichzeitig wurde die Zahl der Menschen, die kein Bleiberecht haben, deutlich reduziert. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien wurden aus guten Gründen zu sicheren Herkunftsländern erklärt und so konnten die Asylbewerberzahlen wesentlich gesenkt werden. (...)
(...) Natürlich entsprechen diese Länder nicht unsern Standards. Trotzdem halte ich die Rückführungen für vertretbar. (...)
(...) Die gesetzliche Möglichkeit, Staaten als sichere Herkunftstaaten einzustufen, entkernt das Grundrecht auf Asyl und die europäische und internationale Verpflichtung, flüchtenden Menschen Schutz zu gewähren. Deshalb habe ich in dieser Wahlperiode die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Staaten des Westbalkans abgelehnt. (...)