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(...) Das gilt insbesondere für die Einführung automatisierter Gesichtserkennung aber auch für eine pauschale Ausweitung öffentlicher Videoüberwachung. Aus meiner Sicht sind die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zentral und müssen gewahrt werden. Jeder Eingriff muss deshalb gut begründet sein. (...)
(...) 1. Ich bin dagegen, dass die automatische Gesichtserkennung zur Massenüberwachung (wie in China und seit kurzem auch in Rußland, dort aber noch nicht flächendeckend) eingesetzt wird. (...)
(...) im Hinblick auf Technologien, die eine automatisierte Gesichtserkennung möglich machen, muss natürlich genau abgewogen werden, (...)
Dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen oder Flughäfen stehe ich sehr kritisch gegenüber. Zum einen sehe ich in der biometrischen Gesichtserkennung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre und zum anderen birgt sie die Gefahr des Missbrauchs sensibler personenbezogener Daten. Besonders in Zeiten der Digitalisierung wird der Datenschutz immer bedeutsamer und es müssen Regelungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen gefunden werden. (...) Ich bin gegen den Einsatz einer solchen Software.
Den Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung halte ich deshalb für rechtlich zulässig und im Sinne einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung für tatsächlich geboten, um dadurch Schwerstverbrecher aus dem Verkehr zu ziehen.