Antwort 05.10.2022 von Armand Zorn SPD
Die Pauschalvergütung ist momentan zu niedrig; eine kurzfristige Anhebung ist nicht geplant. Eine Vergütung der tatsächlich anfallenden Kosten ist möglich.
Die Pauschalvergütung ist momentan zu niedrig; eine kurzfristige Anhebung ist nicht geplant. Eine Vergütung der tatsächlich anfallenden Kosten ist möglich.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen festgelegten Satz, der für Mietkosten erstattet wird. Dies wird kommunal festgelegt und hängt von den Bedingungen am lokalen Wohnungsmarkt (Miethöhe) ab. Beispielsweise werden in Halle (Saale) 335,50 Euro monatlich für einen Einpersonenhaushalt an Mietkosten übernommen, in München hingegen 688 Euro.
Der Mittelstand und das Handwerk sind ein Erfolgsgarant der deutschen Wirtschaft und Arbeitgeber für viele Menschen in diesem Land.
Wegen der Inflation halte ich es für angemessen, den Mindestlohn jetzt auf 14,50 € zu erhöhen.