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Marco Buschmann
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Frage von Paul I. •

Gesetzmäßigkeit des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für Laien: Ist die Sonderrolle der IT-Experten Rechtmäßig?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

im Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommt (wie üblich) den "IT-Experten" eine Sonderrolle zu. Ich selbst würde mich als "KI-Experten" bezeichnen, kann jedoch in meinem Feld keine Anzeichen eines Arbeitskräftemangels, wie steigende Löhne, feststellen. Eher beobachte ich eine Abwanderung von Topjobs. Dennoch wurden die akademischen Mindeststandards und die Mindestgehälter für sog. IT-Experten gesenkt und damit der Arbeitsmarkt drastisch liberalisiert. Dies führt ökonomisch zwingend zu einer Lohnsenkung speziell für den IT-Sektor, während für andere Branchen weiter Protektionismus gilt.

Wie entscheidet die Regierung transparent, welche Berufe "Mangelberufe" sind und solch eine Sonderrolle erhalten? Warum kommt dem IT-Sektor eine unfaire Sonderbehandlung bei gleichzeitig 20% Akademiker-Jugendarbeitslosigkeit in Südeuropa zu? Ist dies mit dem Gesetz vereinbar?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr I.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Um Deutschlands Wohlstand zu sichern, braucht es viele Fachkräfte. Infolge der demographischen Entwicklung ist der deutsche Arbeitsmarkt dabei zunehmend auf auf die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte angewiesen. Das beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird sich spürbar auf den Arbeitsmarkt auswirken.

Mit einem echten Punktesystem nach dem Vorbild erfolgreicher Einwanderungsländer wird eine wichtige Weiche für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes gestellt. Die Absenkung der Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte öffnet den erfolgreichsten deutschen Aufenthaltstitel zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt für mehr Arbeitsverhältnisse. Durch das Gesetz bauen wir branchenübergreifend Hürden für die Beschäftigung ab. 

In bestimmten Branchen ist der Bedarf an Fachkräften besonders groß. Zu diesen sog. Engpassberufen zählten bisher Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte sowie IT-Fachkräfte. Diese Liste wird nunmehr deutlich erweitert und im Lichte der Veränderungen am Arbeitsmarkt aktualisiert. Erfasst sind nunmehr auch Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik. Im Bereich der Kinderbetreuung wird es ebenfalls Erleichterungen geben. Auch Tierärzte, Zahnärzte und Apotheker können nunmehr vereinfacht für eine Arbeitstätigkeit einwandern.

Angesichts der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche und des Durchbruchs bei der Nutzung von KI nimmt die Bedeutung von IT-Experten weiterhin zu. Daher ist es unverzichtbar für den Wirtschaftsstandort Deutschland, die Einwanderung von IT-Fachkräften so unbürokratisch wie möglich zu gestalten. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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