Antwort 12.06.2022 von Christian Lindner FDP
Ja, dies haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Ja, dies haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten.
Die genaue gesetzliche Regelung bzgl. des Bürgergeldes steht noch nicht fest.