Ich stimme deshalb ohne Bedenken für das Ergebnis des Vermittlungsausschusses und bin froh, dass wir diese Wende in der Behandlung von Langzeitarbeitslosen hinbekommen haben.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 24.11.2022 von Bernd Rützel SPD
Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Ein vollständiger Verzicht auf den Vermögenseinsatz im SGB XII wäre mit den sozialhilferechtlichen Prinzipien nicht in Einklang zu bringen.
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 25.11.2022 von Stephan Stracke CSU
das Schonvermögen wird nach dem gefundenen Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld nun nicht mehr so hoch sein, wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen, aber mit 40.000 Euro für die erste Person und mit 15.000 Euro Schonvermögen für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft, handelt es sich meines Erachtens noch immer um anständige Freibeträge.
Antwort 06.12.2022 von Mario Czaja CDU
Für uns war es wichtig, dass das Prinzip "Fördern und Fordern" erhalten bleibt. Zudem muss sich Lebensarbeitsleistung auch weiter auszahlen.
Antwort 16.05.2023 von Johannes Vogel FDP
Es freut mich, dass das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 eingeführt wurde.