Antwort 29.09.2022 von Ros-Marie Siemsglüß SPD
Da ich zur Zeit noch kein Mitglied des Niedersächsischen Landtags bin, kann ich nicht über diese Fragestellung abstimmen.
Da ich zur Zeit noch kein Mitglied des Niedersächsischen Landtags bin, kann ich nicht über diese Fragestellung abstimmen.

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Als ehemaliger Landesbeamter des Freistaates Bayern gehören sie damit nicht zur Empfängergruppe dieser Einmalzahlung des Bundes. Kompetenzrechtlich kann der Bund diese Zahlung an Landesbeamte nicht leisten.
Selbstverständlich haben sich die Lebensumstände seit 1975 verändert, dementsprechend ist aber auch die Besoldung nicht mehr auf dem Stand von 1975.