Es gibt inzwischen weltweit 15 Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz. In Argentinien bereits seit über 10 Jahren. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist.
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Antwort 15.05.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.05.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Um Missbrauch zu verhindern, sieht das Gesetz eine einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen vor. Darüber hinaus soll eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können.
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD
Sie können selbstverständlich nachfragen, wie der Stand der Dinge bei Ihrem Einbürgerungsantrag ist. Meistens werden aus Kapazitätsgründen aber keine Zwischenstände mitgeteilt.
Antwort ausstehend von Philipp Fernis FDP
Antwort ausstehend von Harald Terpe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 30.04.2024 von Timm Kern FDP
Nach meiner Kenntnis finden Gespräche zwischen Vertretern von Kirchen, Bund und Ländern auf der Arbeitsebene statt