Antwort 14.12.2018 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Blauer,
Sehr geehrter Herr Blauer,
(...) Die deutsche Justiz kommt an ihre Grenzen, wenn es darum geht Verdächtige im Ausland zu verhaften. Hier sind sie auf Rechtshilfe des entsprechenden Landes angewiesen und arbeiten mit den örtlichen Behörden zusammen. (...)
(...) nach Afghanistan abgeschoben wurden zur Zeit der Abstimmung nur Gefährder, verurteilte Straftäter und Personen, die über ihre Identität getäuscht haben. Geflüchtete und Asylbewerber sollen nicht abgeschoben werden, dürfen nicht abgeschoben werden. (...)
(...) Eine Vorverurteilung, so wie Sie diese vorschlagen, ist nicht möglich. (...)