Frage von Josef S. • 01.03.2022

Antwort ausstehend von Kevin Kühnert SPD
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
In einem Parteiordnungsverfahren stellt ein Schiedsgericht fest, ob ein Parteimitglied gegen bestehende Beschlüsse oder Grundsätze und damit die Ordnung der Partei verstoßen und sich folglich parteischädigend verhalten hat.
Ich stimme dem SPD-Parteivorsitzenden Lars Klingbeil vorbehaltlos zu, wenn er fordert, dass der Altkanzler seine Geschäftsbeziehungen zu Putin beendet.
Bei einem Verstoß gegen die Grundsätze der Sozialdemokratie sieht die Schiedsordnung als schärfste Form einen Parteiausschluss vor