
Ich sehe keinen Widerspruch zwischen den beiden Regelungen. Im Folgenden will ich Ihnen auch klar machen, wieso ich dies so sehe:
Ich sehe keinen Widerspruch zwischen den beiden Regelungen. Im Folgenden will ich Ihnen auch klar machen, wieso ich dies so sehe:
wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen. Gleichzeitig lehne ich es ab, den Entzug des Führerscheins quasi als Ersatzstrafrecht zu verwenden, so wie es viele Cannabis-Konsument*innen und zum Teil auch Patient*innen bisher erlebt haben.
Bitte schauen Sie sich doch einmal die Studie von Skopp, Graw & Mußhoff (2022)
Vielen Dank für Ihr an mich gerichtetes Anliegen, das ich in den weiteren Prozess um das anstehende Änderungsgesetz zum KCanG mitnehmen werde
Menschen, die Betäubungsmittel gemäß ihrer Verschreibung einnehmen und von dem eigenen Arzt bzw. der eigenen Ärztin als für den Straßenverkehr geeignet eingestuft werden, dürfen auch laut des sogenannten Medikamentenprivilegs nach §24a StVG am Straßenverkehr teilnehmen.
In diesem Fall können Sie versuchen eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden zu beantragen.