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Auch wenn im Regelfall laufende Kosten (z.B. Miete u. ä.) am Anfang des Monats abgebucht bzw. eingezogen werden, entstehen den Rentnerinnen und Rentnern durch diese geringfügige Zahlungsänderung im Regelfall keine Nachteile, da sie keinen Einfluss auf den Rentenanspruch als solchen hat. Für die Solidargemeinschaft der Versicherten und Rentner insgesamt führte die Umstellung des Zahlungszeitpunktes jedoch zu erheblichen finanziellen Entlastungen und zu einer Stabilisierung des Beitragssatzes.

Bereits als Oppositionsfraktion haben wir uns mit unserem Easy-Tax-Modell für eine einfache und digitale Einkommensteuererklärung starkgemacht.

Das System führt dazu, dass jeder, der ab 2040 in Rente geht, seine Rente grundsätzlich voll versteuern muss.

Über die zwei unterschiedlichen Systeme zur Altersversorgung, die beide viel Geld kosten, macht sich die SPD seit langem Gedanken. Unser langfristiges Ziel bleibt eine Erwerbstätigenversicherung, an der sich alle beteiligen. Für einen solchen grundsätzlichen Umbau unserer gesetzlichen Altersversorgung brauchen wir allerdings deutliche Mehrheiten, nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern.