Ich habe der Verlängerung zugestimmt, weil sie keine neuen Überwachungsbefugnisse schafft und auch keine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation scannt.
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Bei der Abstimmung ging es nicht um die Einführung einer neuen „Chatkontrolle“, sondern ausschließlich um die Verlängerung der bereits seit 2021 geltenden CSAM-Übergangsregelung
Meine Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt der Übergangsregelung. Einer allgemeinen oder anlasslosen Überwachung privater Kommunikation würde ich nicht zustimmen
Ich habe dieser Position daher zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass wir beides gewährleisten müssen: den wirksamen Schutz unserer Freiheitsrechte und einen ebenso wirksamen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet.
Die Fraktion befürwortet die Verlängerung der freiwilligen Ausnahmeregelung, die es Anbietern erlaubt, Inhalte zur Bekämpfung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu scannen, mit dem Argument, dass ohne diese Regelung eine bestehende, aus Sicht der Befürworter wirksame Grundlage für den Kinderschutz vollständig wegfallen würde