Warum haben Sie der Chatkontrolle zugestimmt, obwohl diese zuvor immer wieder scheiterte, und jetzt nur mit einem Verfahrenstrick kurz vor der Sommerpause durchgewunken werden konnte?
Laut Netzpolitik (https://netzpolitik.org/2026/eu-parlament-freiwillige-chatkontrolle-geht-mit-verfahrenstrick-durch/) setzte Parlamentspräsidentin Metsola den Vorschlag zur Chatkontrolle kurzfristig Ende Juni wieder auf die Tagesordnung, obwohl das Parlament die anlasslose Überwachung mehrfach abgelehnt hatte. Die Abstimmung fand heute (09.07.2026), kurz vor der Sommerpause, statt. Obwohl 314 Abgeordnete für die Ablehnung stimmten (276 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen), scheiterte diese, weil eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen nötig gewesen wäre. Kritiker wie Konstantin Macher (Digitale Gesellschaft) sprechen von einem "miesen Verfahrenstrick gegen eine Mehrheit der Abgeordneten".
Ist es für Sie demokratisch, wenn Themen solange wiederholt werden, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist - selbst gegen den Willen der Mehrheit?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit unserer Kommunikation sind grundlegende Werte. Gleichzeitig gehört der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch zu den wichtigsten Aufgaben des Staates.
Anders als der Begriff „Chatkontrolle“ vermuten lässt, ging es bei der Abstimmung nicht um die Einführung einer allgemeinen oder anlasslosen Überwachung privater Kommunikation. Hintergrund war vielmehr, dass die bisherige Übergangsverordnung im April 2026 ausgelaufen ist. Dadurch ist eine Rechtslücke entstanden. Plattformbetreiber verfügen seitdem nicht mehr über die bisherige Rechtsgrundlage, um Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs freiwillig aufzudecken, zu melden und zu entfernen. Nach Angaben der Europäischen Kommission gehen dadurch täglich rund 55.000 Meldungen verloren.
Ich habe der Verlängerung zugestimmt, weil sie keine neuen Überwachungsbefugnisse schafft und auch keine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation scannt. Sie verlängert vielmehr die seit 2021 geltenden Regeln, damit Plattformen weiterhin freiwillig gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs vorgehen können. Die bestehenden datenschutzrechtlichen Schutzmechanismen bleiben dabei uneingeschränkt bestehen.
Einer allgemeinen oder anlasslosen Überwachung privater Kommunikation würde ich nicht zustimmen. Mir ist wichtig, den Schutz der Privatsphäre und den wirksamen Schutz von Kindern gleichermaßen zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schenk
