Frage von Kai Z. • 20.07.2022

Antwort von Hubertus Heil SPD • 12.07.2023
Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet der Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernversprechen unseres Sozialstaats.
Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet der Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernversprechen unseres Sozialstaats.
Ja, dies haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Eine ersatzlose Abschaffung des Splittingverfahrens kann aus dem Koalitionsvertrag nicht abgeleitet werden und wäre zudem nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Besteuerung von Ehegatten.
Die genaue gesetzliche Regelung bzgl. des Bürgergeldes steht noch nicht fest.