Antwort 10.04.2024 von Andreas Larem SPD
Die deutsche Bundesregierung hat vor dem internationalen Gerichtshof klar dargelegt, dass Deutschland weder die Völkerrechtskonvention noch humanitäres Völkerrecht verletzt, weder direkt noch indirekt. Im Gegenteil: Deutschland ist der Wahrung und des Schutzes des Völkerrechts verpflichtet und arbeitet dafür international.