Frage von Günter H. • 14.09.2023

Antwort von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 05.10.2023
Grundsätzlich teilt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen.
Grundsätzlich teilt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen.
Wie Sie wahrscheinlich wissen, gibt es bereits eine Musterklage gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Es gilt nun abzuwarten, zu welchem Urteil das Gericht kommen wird.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.
die Änderungen des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG wurde von den damaligen Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP Fraktion beschlossen.
Wir setzen uns seitens des Bundesministeriums der Finanzen und der FDP-Bundestagsfraktion weiterhin dafür ein, diese von der Vorgängerregierung eingeführte Regelung wieder abzuschaffen.