Frage von Marc S. • 14.09.2023

Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
Grundsätzlich teilt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen.
Wie Sie wahrscheinlich wissen, gibt es bereits eine Musterklage gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Es gilt nun abzuwarten, zu welchem Urteil das Gericht kommen wird.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.