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Sollten Sie mit der „Opferrente“ nicht die Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG beziehungsweise SGB XIV gemeint haben, sondern die Entschädigung für Opfer der SED-Diktatur, so weise ich darauf hin, dass hierfür das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig ist.
Das Ziel des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) ist auf den Ausgleich erheblicher Nachteile im Beruf oder in einem berufsbezogenen Ausbildungsverhältnis gerichtet, die Personen in der ehemaligen DDR aufgrund politischer Verfolgung durch das SED-Regime erlitten haben.
So ist die Dynamisierung der Opferrenten zwar ein wichtiger Schritt, jedoch aus unserer Sicht wünschenswert, dass der Inflation Rechnung getragen wird.
Da mir hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber keine näheren Informationen vorliegen, kann ich Ihnen diesbezüglich aktuell leider keine belastbare Auskunft geben.
An der konkreten Ausgestaltung der Umsetzung wird bereits gearbeitet. Wann ein entsprechender Entwurf genau in das parlamentarische Verfahren gegeben wird, kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht konkret abschätzen.
Die Umsetzung des Koalitionsvertrages hinsichtlich der sogenannten SED-Opferrente ist mir wichtig. Ich werde mich daher innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzen, dass ein entsprechender Vorschlag vorgelegt wird.