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Psychotherapie bleibt notwendige Krankenbehandlung, aber sie kann nicht von jeder Ausgabenbegrenzung ausgenommen werden
Das Beitragsstabilisierungsgesetz verfolgt das Ziel, die Ausgabenentwicklung wieder stärker an den Einnahmen des Systems auszurichten.
Eine rechtzeitige und gute Behandlung kann verhindern, dass Erkrankungen chronisch werden, Menschen lange am Arbeitsplatz ausfallen oder ganz aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Diesen Punkt bringe ich auch in die Beratungen innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein.
Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass die psychotherapeutische Versorgung auch künftig qualitativ hochwertig und bedarfsgerecht angeboten wird.
Uns ist bewusst, dass die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) vorgesehenen Änderungen Fragen und Sorgen hinsichtlich der zukünftigen Vergütung und der Versorgungssicherheit ausgelöst haben.