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Serap Güler
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Frage von Lara K. •

Wieso wurde in der CDU so flächendeckend für eine Einschränkung der Psychotherapeutischen Versorgung gestimmt? Welche für die Betroffenen positiven Folgen erhofft man sich von einer solchen Maßnahme?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau K., 

vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre Sorgen hinsichtlich der geplanten Änderungen in der psychotherapeutischen Versorgung mit uns teilen.

Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten und verlässlichen psychotherapeutischen Versorgung sind für mich sowie für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein zentrales Anliegen. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für lange Krankheitsausfälle und betreffen zunehmend Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Eine gute Versorgung muss deshalb auch künftig gewährleistet bleiben.

Uns ist bewusst, dass die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) vorgesehenen Änderungen Fragen und Sorgen hinsichtlich der zukünftigen Vergütung und der Versorgungssicherheit ausgelöst haben. Diese Bedenken nehmen wir ernst und haben sie im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten.

Mit dem GKV-BStabG sollen alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen, dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird zukünftig – wie es früher schon einmal war – wieder in die sog. morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Zudem werden Vorkehrungen getroffen, dass das Finanzvolumen nicht für andere Versorgungsbereiche anderweitig genutzt wird.

Zur Sicherung einer kontinuierlichen Versorgung wird das Gesetz von einem Entschließungsantrag begleitet, mit dem die Bundesregierung ermutigt wird, zeitnah weitere Regelungen vorzulegen. Dazu gehören insbesondere: 

  • die Sicherstellung der Versorgungskontinuität für bereits begonnene psychotherapeutische Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum Abschluss der jeweiligen Behandlung, 
     
  • die Schaffung extrabudgetärer Vergütungsregelungen für besonders schutzbedürftige Patientengruppen, insbesondere Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen sowie als dringlich eingestufte Behandlungsfälle, sowie die Erarbeitung verbindlicher Kriterien zur Feststellung der Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Darüber hinaus werden mit dem Gesetz auch bürokratische Entlastungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten umgesetzt. So soll künftig in bestimmten Fällen auf den Konsiliarbericht verzichtet werden können, etwa wenn eine psychotherapeutische Behandlung unmittelbar an eine entsprechende Krankenhausbehandlung anschließt.

Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums bleibt das bisherige Finanzvolumen für die psychotherapeutische Versorgung erhalten. Gleichzeitig werden Vorkehrungen getroffen, damit diese Mittel auch künftig ausschließlich der psychotherapeutischen Versorgung zugutekommen. Gleichwohl werden wir die Auswirkungen der Reform aufmerksam begleiten und die Umsetzung der angekündigten Verbesserungen eng begleiten.

Vielen Dank nochmals für Ihre Hinweise und Ihr Engagement für die psychotherapeutische Versorgung. Mir ist die Relevanz Ihres Anliegens und die Notwendigkeit eines gesicherten medizinischen Versorgungsangebots für Menschen mit psychischen Erkrankungen sehr bewusst.                

Mit freundlichen Grüßen

Serap Güler, MdB

                

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