Antwort 10.09.2025 von Saskia Ludwig CDU
Vielen Dank für Ihre Frage.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Da ich noch nie zum Mittel der Hetze und Verunglimpfung gegriffen habe, es diesbezüglich auch noch nie Vorwürfe gegen mich gab, käme ich auch in den Social Media nicht auf diese Idee. Rechtliche Grenzen sind immer dort gesetzt, wo es falsche Tatsachenbehauptungen (nicht Wertungen) gibt oder in strafrechtlich relevanter Weise eine Beleidigung oder Verleumdung vorliegt.