Nein, natürlich nicht.
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Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.
ehrlicherweise kenne ich die Erwägungen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nicht abschließend, habe aber die sehr kontroversen Debatten dazu mitverfolgt.
In der Praxis gibt es leider Fälle, in denen trotz des Zustimmungserfordernisses durch die BA Staatsangehörige aus Drittstaaten in faktisch ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse teilweise unter Zahlung hoher Vermittlungsgebühren geraten.
Für mich waren juristische und politische Gründe ausschlaggebend, z.B. den Antrag des Abgeordneten Wanderwitz nicht zu unterstützen