
Beiratsmitglieder können durch einen Mehrheitsbeschluss abberufen werden. Jede Eigentümer*in kann bei der Verwaltung bestimmte Themen für die TO beantragen.
Beiratsmitglieder können durch einen Mehrheitsbeschluss abberufen werden. Jede Eigentümer*in kann bei der Verwaltung bestimmte Themen für die TO beantragen.
Meiner Meinung nach entsprechen die geltenden Regeln rechtsstaatlichen Prinzipien und ich sehe aktuell keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers.
Auch die Möglichkeiten, wie sie als Mitglied der Eigentümergemeinschaft darauf Einfluss nehmen können, wurden dort erläutert. Eine unmittelbare Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze kann ich in der bestehenden Rechtslage ebenfalls nicht erkennen
Wer sich an die kaufmännischen Regelungen für KMUs hält, hat dementsprechend keine unverhältnismäßigen Kosten zu befürchten und den Gesetzgeber als Unterstützer an seiner Seite
Gerade bei großen Gemeinschaften, die von häufigen Eigentümerwechseln geprägt sind, besteht außerdem die Gefahr, falsche Personen zu verklagen.