Beiratsmitglieder können durch einen Mehrheitsbeschluss abberufen werden. Jede Eigentümer*in kann bei der Verwaltung bestimmte Themen für die TO beantragen.
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Antwort 31.10.2022 von Deborah Düring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 01.08.2022 von Armand Zorn SPD
Meiner Meinung nach entsprechen die geltenden Regeln rechtsstaatlichen Prinzipien und ich sehe aktuell keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers.
Antwort 07.11.2022 von Janine Wissler Die Linke
Auch die Möglichkeiten, wie sie als Mitglied der Eigentümergemeinschaft darauf Einfluss nehmen können, wurden dort erläutert. Eine unmittelbare Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze kann ich in der bestehenden Rechtslage ebenfalls nicht erkennen
Antwort ausstehend von Jörg Meuthen WerteUnion
Antwort 08.08.2022 von Katrin Helling-Plahr FDP
Wer sich an die kaufmännischen Regelungen für KMUs hält, hat dementsprechend keine unverhältnismäßigen Kosten zu befürchten und den Gesetzgeber als Unterstützer an seiner Seite
Antwort 25.07.2022 von Marco Buschmann FDP
Gerade bei großen Gemeinschaften, die von häufigen Eigentümerwechseln geprägt sind, besteht außerdem die Gefahr, falsche Personen zu verklagen.