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nach etlichen Recherchen und Rücksprachen kann ich Ihnen ehrlicherweise keine Auskunft geben. Von diesem Fall haben Kollegen und Referenten noch nichts gehört.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt das unterste Netz der sozialen Sicherung in Deutschland dar. Sie soll demgemäß nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind.
25 % der Altersrente sollen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Die AfD hat ein Rentenkonzept beschlossen. https://www.afd.de/wahlprogramm-rente-soziales/
Wird der monatliche Betrag, der über die Grundsicherung zur Verfügung gestellt wird, in diesem Monat nicht vollständig verbraucht, so ist das Ersparte im nächsten Monat als Vermögen zu betrachten, welches durch den Vermögensschonbetrag vor einer Berücksichtigung geschützt ist.
Wie Sie selbst schon richtig schreiben, hat das Ganze mit unterschiedlichen Zahlungsterminen zu tun: