Die private Altersvorsorge wird in dieser Wahlperiode reformiert; Energiekonzerne bezahlen aktuell eine "Übergewinnsteuer"
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Die private Altersvorsorge wird in dieser Wahlperiode reformiert; Energiekonzerne bezahlen aktuell eine "Übergewinnsteuer"
Der Vorschlag, zusätzlich zu den regulären Beiträgen aufgrund einer Beschäftigung freiwillige Zusatzbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten zu können, wurde schon mehrfach vorgebracht und geprüft, jedoch aus den folgenden grundsätzlichen Überlegungen nicht umgesetzt:
Eine klassische Versicherung kommt für Kernkraftwerke auch deshalb nicht in Betracht, weil sie wegen der dann zu erwartenden Versicherungsprämie nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten und der Strompreis bis um den Faktor 40 steigen dürfte.
Ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht kann der Gesetzgeber im Einzelnen nicht beurteilen – das Gesetz kann ja nur einen gewissen Rahmen festlegen, in dem Versicherungen die Leistung anbieten, gegen ein Risiko vorzusorgen.
Wir können klar sagen, dass das Hamburger Modell der Übergang zu einer zentralen Bürgerversicherung werden soll. Das ist allerdings ein langwieriger Prozess, da Beamte in den meisten Fällen über das Land angestellt sind und nur in seltenen Fällen über den Bund. Weshalb jedes Bundesland eigenständig entscheidet ein solches Modell einzuführen oder nicht.