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Frage von Gerhard R. •

Wann endlich gibt es Versicherungen für Kernkraftwerke? Und wenn nicht, warum passiert da nichts?

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich gibt es in Deutschland klare Haftungs- und Versicherungsvorschriften für den Betrieb von Kernkraftwerken. Diese sind in § 25 AtG ff. geregelt. Diese sind mit Blick auf eine Reaktorkatastrophe wie in Tschernobyl oder Fukushima faktisch nicht ausreichend. Schließlich würde kein Betreiberunternehmen und auch kein Rückversicherer solche Schäden finanziell kompensieren können. Deshalb hat sich der Staat in § 34 Abs. 1 AtG verpflichtet, alle Schadensersatzansprüche die über die Deckungsvorsorge der Betreiber hinaus gehen, ab einer Höhe von 2,5 Milliarden Euro zu übernehmen. Das dürfte in anderen Ländern ähnlich sein.

Eine klassische Versicherung kommt für Kernkraftwerke auch deshalb nicht in Betracht, weil sie wegen der dann zu erwartenden Versicherungsprämie nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten und der Strompreis bis um den Faktor 40 steigen dürfte. Dies war auch einer der Gründe für die Anlegung der Haftungsregeln im Atomgesetz, die noch heute Anwendung finden, und deren Anpassung aus Gründen des Vertrauensschutzes ganz sicher auch nicht ohne weiteres möglich sein dürfte. Darüber hinaus bin ich der Überzeugung, dass aus heutiger Perspektive mit dem beschlossenen und absehbaren Ausstieg aus der Kernenergie ein Änderungsbedarf nicht mehr gegeben ist. Mir ist auch keine Initiative der Bundesregierung dazu bekannt.

Klar ist, dass die Sicherheit für den Betrieb entscheidend ist. Aus diesem Grund sind die Überwachungsvorschriften für den Betrieb eines Atomkraftwerks in den §§ 3 ff AtG sowie die Sicherungsvorschriften in den §§ 41 ff. AtG sehr streng und engmaschig, was dazu führt, dass wir in Deutschland mit die sichersten Kernkraftwerke der Welt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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