
Zunächst einmal tut Bundeskanzler Olaf Scholz in enger Absprache mit unseren internationalen Partnern alles dafür, dass die Ukraine diesen Krieg nicht verliert.
Zunächst einmal tut Bundeskanzler Olaf Scholz in enger Absprache mit unseren internationalen Partnern alles dafür, dass die Ukraine diesen Krieg nicht verliert.
Nach drei Jahren des Krieges müssen wir jedoch anerkennen, dass der Krieg vermutlich nicht allein auf dem Schlachtfeld entschieden wird. In den vergangenen Monaten konnten weder Russland noch die Ukraine bedeutende territoriale Fortschritte erzielen. Gleichzeitig zeigen die Berichte über den Einsatz nordkoreanischer Soldaten, dass der Krieg sich immer weiter auszuweiten droht.
Auch im Verteidigungsfall darf in Deutschland niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Andere Aufgaben darf der Staat dann aber auferlegen.
Kein Mensch darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.
Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung behält seine Gültigkeit auch im Verteidigungsfall