Antwort 08.06.2023 von Adis Ahmetović SPD
Die Entscheidung über ihre Aufenthaltserlaubnis liegt im Ermessen der zuständigen Behörde und hängt auch von den konkreten Einzelheiten Ihrer Situation ab.
Die Entscheidung über ihre Aufenthaltserlaubnis liegt im Ermessen der zuständigen Behörde und hängt auch von den konkreten Einzelheiten Ihrer Situation ab.

Aber aus eigenem Erleben kann ich sagen, dass es äußerst hilfreich ist, wenn man nach Deutschland einwandert, dass man schnellstmöglich die deutsche Sprache lernt. Das macht das Leben erkennbar leichter.
Zum anderen befürchte ich, daß der Geschwisternachzug missbräuchliche Wirkungen hat. Dem dürfen wir nicht Vorschub leisten.
Eine Voraussetzung zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist der gewöhnliche Aufenthalt seit acht bzw. sechs (neu dann fünf bzw. drei ) Jahren. Das heißt, der dauerhafte Lebensmittelpunkt in dieser Zeit ununterbrochen in Deutschland liegen.