
(...) vielen Dank für Ihre Frage nach dem Alleinstellungsmerkmal des Freistaats Sachsen, den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag und damit arbeitsfrei zu belassen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage nach dem Alleinstellungsmerkmal des Freistaats Sachsen, den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag und damit arbeitsfrei zu belassen. (...)
(...) Aber im Ernst: Wir haben im Jahr 2010 in Berlin das Partizipation- und Integrationsgesetz eingeführt und in diesem Zusammenhang auch die Frage anderer religiöser Feiertage (jenseits des christlichen Glaubens) thematisiert. In Berlin haben Auszubildende und Arbeitnehmer nun das Recht zu den religiösen Feiertagen ihres jeweiligen Glaubens an entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen und dafür vom Arbeitgeber frei zu bekommen. (...)
(...) In der Berliner SPD läuft dazu gerade ein intensiver Diskussionsprozess. Schon heute ist es aber so, dass sich Muslime bei hohen Feiertagen freinehmen können, eine gesetzliche Regelung, wie bei christlichen Feiertagen ist in der Tat nicht vorhanden und derzeit nicht absehbar. (...)
(...) Zur Öffnung der Osterwiese an Karfreitag möchte ich noch sagen die Schausteller hätte meines erachten ihre Geschäfte nicht öffnen dürfen sonder hätten mit Freifahrten den Verlust von der Stadt ausgeglichen bekommen müssen. Die frage zur Sonntagsöffnung die wird sich generell wenn die neuen Feiertagsgesetze einführen erübrigen. (...)
(...) Gleichwohl stelle ich mich auch der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Neuregelung des Feiertagsgesetzes für den Karfreitag empfand ich daher auch als ausgewogenen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessenslagen. Als solche Entscheidung habe ich auch die Öffnung der Osterwiese am Karfreitag empfunden. (...)